Gewährleistung, Reparatur und Ersatz
Hinweise zur gesetzlichen Gewährleistung
Tritt innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ein Mangel auf, stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung zu. Soweit gesetzlich vorgesehen, können Sie zwischen einer Reparatur und einer Ersatzlieferung wählen.
Die Nacherfüllung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall nicht möglich oder kann sie nach den gesetzlichen Vorschriften verweigert werden, gelten die gesetzlichen Regelungen.
Entscheiden Sie sich für eine Reparatur, informieren wir Sie vor deren Durchführung über die gesetzlich vorgesehene Verlängerung der Gewährleistungsfrist.
Bitte kontaktieren Sie uns bei einem Gewährleistungsfall über unsere angegebenen Kontaktmöglichkeiten, damit wir die weitere Abwicklung mit Ihnen abstimmen können.